Gut zu wissen, bevor du es brauchst
Fristen, Regeln und Stolpersteine rund um Versorgungswerk, Berufsunfähigkeit und Vorsorge. Allgemeine Informationen, Stand Oktober 2026.
Drei Stolpersteine bei der Berufsunfähigkeit
Die BU-Rente hängt oft an deiner Zulassung
In vielen Versorgungswerken gibt es die BU-Rente nur, wenn die Anwaltszulassung zurückgegeben wird, in manchen sogar für die befristete Rente. In anderen musst du die Zulassung nicht abgeben, aber jede juristische Tätigkeit vollständig einstellen. Was in deinem Versorgungswerk gilt und was das für dich bedeutet, klären wir im Gespräch.
Grundlage: Satzungen der Versorgungswerke, Stand Oktober 2026
Eine Teilrente gibt es nicht als feste Leistung
Wer nur noch halbtags arbeiten kann, gilt in der Regel nicht als berufsunfähig. In mehreren Satzungen zählt außerdem eine mit dem Anwaltsberuf vereinbare Tätigkeit. Wie das in deinem Versorgungswerk geregelt ist, schauen wir uns gemeinsam an.
Grundlage: Satzungen der Versorgungswerke, Stand Oktober 2026
Neue Kanzlei, neue Befreiung
Angestellte Anwälte sind grundsätzlich rentenversicherungspflichtig und können sich zugunsten des Versorgungswerks befreien lassen. Die Befreiung gilt nur für die jeweilige Beschäftigung. Wird der Antrag nicht innerhalb von drei Monaten gestellt, wirkt sie erst ab Antragseingang.
Quelle: § 6 Abs. 4 und 5 SGB VI
Die Regeln unterscheiden sich je Versorgungswerk und ändern sich mit der Satzung. Allgemeine Information, keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung. Ob und wie das auf dich zutrifft, klären wir im Erstgespräch.
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