Finanzberatung für Juristen

Du kennst das Recht. Wir kennen dein Versorgungswerk.

Wir beraten Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälte, Notare, Syndici und Referendare zu Versorgungswerk, Absicherung und Vermögensaufbau. Kostenlos, unverbindlich und so erklärt, dass du selbst entscheidest.

  • Wissen, was dein Versorgungswerk im Ernstfall wirklich leistet
  • Absicherung und Vorsorge mit Plan statt Bauchgefühl
  • Fristen im Blick, bevor sie dich Geld kosten

Erstgespräch vereinbarenSo läuft die Beratung

JuristenVorsprung
Torbjörn Hennies · Versicherungsmakler (§ 34d GewO) und Finanzanlagenvermittler (§ 34f GewO)
Kostenlosegal wie lange die Beratung dauert
Per Videobequem von zu Hause oder aus der Kanzlei
Nur Juristenunser einziger Schwerpunkt
16Versorgungswerke aus den Satzungen ausgewertet

Hand aufs Herz

Wann hast du zuletzt wirklich verstanden, was dein Versorgungswerk im Ernstfall leistet?

Viele Juristen verlassen sich darauf, dass das Wichtigste schon geregelt ist. Und treffen dann keine Entscheidung, weil die Sorge, etwas falsch zu machen, größer ist als die Lust, sich einzulesen. Das geht fast allen so. Genau dafür gibt es das Erstgespräch.

Check starten

Du verdienst gut, weißt aber nicht, wohin es fließt.

Kanzlei, Miete, Versorgungswerk, vielleicht eine Rate: Am Monatsende ist selten klar, was davon für deine Zukunft arbeitet.

Du fühlst dich abgesichert, bis es darauf ankommt.

Du zahlst jeden Monat ins Versorgungswerk und gehst davon aus, dass im Ernstfall alles geregelt ist. Wie genau, hat dir noch nie jemand erklärt.

Deine Verträge stammen aus dem Studium.

Abgeschlossen in einer anderen Lebensphase und nie wieder angesehen. Passt der Beruf darin noch, passt der Beitrag noch?

Dein Check

Welche Frist läuft bei dir gerade?

Drei Fragen, eine Minute. Danach weißt du, worüber du nachdenken solltest.

  • Läuft komplett in deinem Browser, nichts wird gesendet
  • Keine Anmeldung und keine Kontaktdaten nötig
  • Denkanstöße für deine Situation statt Fachchinesisch

Dein Check in drei Fragen

Dauert eine Minute. Deine Auswahl bleibt in deinem Browser.

Unser Versprechen

Das zeichnet unsere Beratung aus

Keine Kosten für dich

Die Beratung ist kostenlos und unverbindlich, egal wie lange sie dauert.

Wir arbeiten für dich

Als Versicherungsmakler vertreten wir deine Interessen, nicht die einer Gesellschaft. Wir zeigen dir auch, wo du nichts brauchst.

Keine versteckten Extras

Wir sagen dir offen, wie wir vergütet werden: über Provision, die bei Bruttopolicen im Tarif steckt. Bei Nettopolicen vereinbaren wir vorher ein Honorar mit dir.

Dein Tempo

Du bekommst Zeit zum Nachdenken und Nachrechnen. Entscheidungen fallen erst, wenn du sie treffen willst.

An keine Gesellschaft gebunden

Wir vergleichen Tarife mehrerer Gesellschaften und sagen dir offen, welche wir aussortiert haben und warum.

Ablauf

So läuft die Beratung bei uns ab

Vom ersten Klick bis zur Betreuung danach. Du bestimmst das Tempo.

  1. Anfrage

    Du füllst das kurze Formular aus oder buchst direkt einen Termin. Du bekommst innerhalb eines Werktags eine Antwort mit Terminvorschlägen.

  2. Erstgespräch und Analyse

    Du erzählst, was dich beschäftigt. Wir klären, welche Absicherungen es gibt, wo Lücken liegen und was dir wichtig ist.

  3. Konzept und Vergleich

    Wir zeigen dir Optionen auf drei Ebenen: was dir wichtig ist, was Regeln und Zahlen sagen, was es für deine Finanzen heißt.

  4. Rückfragen und Umsetzung

    Du stellst deine Fragen, wir klären alles offen. Ob und wann du etwas umsetzt, entscheidest du.

  5. Betreuung danach

    Wir behalten Fristen im Blick und prüfen regelmäßig, ob alles noch zu deinem Leben passt.

Erstgespräch vereinbarenDen ganzen Ablauf ansehen

Neu ab 1. Januar 2027

Staatliche Zulagen, jetzt auch für Juristen im Versorgungswerk

Bei Riester waren viele Juristen außen vor. Mit dem Altersvorsorgedepot sind erstmals auch Selbstständige und Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke förderberechtigt: bis zu 540 € Grundzulage im Jahr, 300 € je Kind und einmalig 200 € unter 25.

  • Förderung in einer Minute berechnen
  • Was aus deinem Riester-Vertrag wird
  • Ob es neben Versorgungswerk und Basisrente passt

Förderung berechnenAlles zum Altersvorsorgedepot

Beispiel: 150 € im Monat, 45.000 € brutto

699 €Förderung und Steuervorteil im Jahr, geschätzt
Deine Einzahlung1.800 €
Zulage540 €
Steuervorteilrund 159 €

Stand Oktober 2026, vereinfachte Schätzung für Alleinstehende. Keine Steuerberatung.

Über mich

Seit fast zehn Jahren an der Seite von Juristen

Ich bin seit fast zehn Jahren in der Finanzberatung. Den größten Teil davon habe ich Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte beraten. Dabei fällt immer wieder auf: Die Fragen sind andere als bei Angestellten, und kaum jemand erklärt sie.

„Juristen kennen jede Frist im Mandat, aber selten die im eigenen Versorgungswerk. Genau das will ich ändern.“

Torbjörn Hennies, Versicherungsmakler (§ 34d GewO) und Finanzanlagenvermittler (§ 34f GewO)
Pflichtangaben zum Vermittlerstatus stehen im Impressum.

Mehr über meinen Ansatz

Häufige Fragen

Was du wahrscheinlich noch wissen willst

Brauche ich als Anwalt überhaupt noch die gesetzliche Rente?

Wer im Versorgungswerk Pflichtmitglied ist, kann sich als Angestellter von der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen. Ohne Befreiung zahlst du in die gesetzliche Rente und zusätzlich einen Pflichtbeitrag ans Versorgungswerk. Die Befreiung musst du beantragen, und das für jede Beschäftigung neu.

Grundlage: § 6 SGB VI

Zahlt mein Versorgungswerk bei BU auch, wenn ich noch halbtags arbeiten kann?

Eine Teilrente gibt es nicht als feste Leistung. Wer noch halbtags arbeiten kann, gilt meist nicht als berufsunfähig, und in mehreren Satzungen zählt auch eine Tätigkeit, die mit dem Anwaltsberuf vereinbar ist. Wie das in deinem Versorgungswerk geregelt ist, schauen wir gemeinsam an.

Grundlage: Satzungen der Versorgungswerke, Stand Oktober 2026

Muss ich meine Zulassung zurückgeben, um BU-Rente zu bekommen?

Das hängt von der Satzung deines Versorgungswerks ab. Du musst deine Zulassung nicht in jedem Fall abgeben, aber du musst jede juristische Tätigkeit vollständig einstellen. Was das in deinem Fall heißt, klären wir im Gespräch.

Grundlage: Satzungen der Versorgungswerke, Stand Oktober 2026

Was passiert, wenn ich eine Frist verpasse?

Bei der Befreiung wirkt sie dann erst ab Antragseingang, in der Zwischenzeit fließen Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung. Bei Berufsanfänger-Rabatten und Wahlrechten kann der Standard weiterlaufen, den du gar nicht wolltest.

Grundlage: § 6 Abs. 4 SGB VI, Satzungen

Was kostet die Beratung?

Nichts. Das Gespräch ist für dich kostenlos und unverbindlich, egal wie lange es dauert. Entscheidest du dich für einen Vertrag, werden wir in der Regel über eine Provision der Gesellschaft vergütet, die im Tarif bereits enthalten ist. Wie wir vergütet werden, steht in unserer Erstinformation, die du vor jedem Abschluss bekommst.

Muss ich nach dem Gespräch etwas abschließen?

Nein. Das Gespräch verpflichtet zu nichts. Du siehst, wo du stehst, und entscheidest danach in Ruhe.

Was passiert mit meinen Angaben?

Der Check oben läuft in deinem Browser, nichts davon wird gesendet. Beim Formular speichern wir nur, was du eingibst, um dich zum Termin zu kontaktieren. Gesundheitsangaben gehören nicht ins Formular. Details in den Datenschutzhinweisen.

Berätst du mich auch rechtlich?

Nein. Wir sind Finanzberatung, keine Kanzlei. Wir erklären dir, was Satzung und Gesetz für deine Finanzen bedeuten. Rechtsfragen gehören zu deiner Kanzlei oder deinem Berater.

Wie verdient ihr dann euer Geld?

In der Regel über eine Provision der Gesellschaft, die im Tarif bereits enthalten ist. Wie wir vergütet werden, erfährst du in unserer Erstinformation, bevor du dich entscheidest.

Seid ihr an bestimmte Gesellschaften gebunden?

Nein. Als Versicherungsmakler und Finanzanlagenvermittler sind wir an keine Gesellschaft gebunden. Wir vergleichen mehrere Anbieter und erklären dir, warum wir welche ausgewählt haben.

Muss ich meine bestehenden Verträge kündigen?

Nein, nicht automatisch. Wir sehen uns deine Verträge an und sagen dir, was bleiben kann und wo es sich lohnt, etwas zu ändern. Gekündigt wird erst, wenn du es entscheidest.

Machst du auch Sachversicherungen?

Ja, als Service gehört das mit dazu. Unser Schwerpunkt liegt aber auf Versorgung, Absicherung und Vermögensaufbau.

Wie funktioniert das neue Altersvorsorgedepot?

Ab 1. Januar 2027 gibt es für neue Verträge staatliche Zulagen auf ein kapitalmarktbasiertes Depot. Wie hoch die Förderung für dich ausfällt, siehst du im Rechner. Ob sich das für dich lohnt, klären wir im Gespräch.

Deine Frage ist nicht dabei? Stell sie im kostenlosen Erstgespräch.

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Auf Instagram erklären wir Fristen und Regeln in 30 Sekunden. In den Highlights findest du den Ablauf und die häufigsten Fragen.

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Unverbindliches Erstgespräch zu deinem Thema. Du bekommst innerhalb eines Werktags eine Antwort mit Terminvorschlägen.

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